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KI für Arztpraxen

Arztbriefe, Dokumentation und Terminkorrespondenz sind Textarbeit — und damit genau das, was ein Sprachmodell übernehmen kann. Weil es um Gesundheitsdaten nach Artikel 9 DSGVO geht, läuft die Verarbeitung in der Praxis statt in der Cloud; Diagnostik bleibt ausgeschlossen.

Ein guter Teil der Praxisarbeit entsteht erst nach der Sprechstunde. Arztbriefe, die noch geschrieben werden wollen. Diktate, die noch Form brauchen. Befunde, die vor einer Übergabe jemand zusammenfassen muss. Das ist Textarbeit, und Textarbeit ist die Disziplin, in der Sprachmodelle inzwischen tatsächlich gut sind.

Das Material besteht allerdings aus Gesundheitsdaten. Artikel 9 DSGVO ordnet sie den besonderen Kategorien personenbezogener Daten zu und stellt ihre Verarbeitung unter einen deutlich engeren Rahmen als den einer gewöhnlichen Adressliste. Dazu kommt die ärztliche Schweigepflicht, die nicht davon abhängt, wie praktisch ein Werkzeug im Moment wäre.

Praxen stehen damit vor einer unangenehmen Wahl: das Werkzeug liegen lassen und weiter abends dokumentieren, oder es benutzen und dabei nicht sagen können, wo die Daten während der Verarbeitung liegen. Es gibt eine dritte Möglichkeit. Die Verarbeitung findet in der Praxis statt, auf einem Rechner, der Ihnen gehört.

Wofür sich KI in der Arztpraxis eignet

Empfangsbereich einer modernen Arztpraxis — KI für Dokumentation und Verwaltung
Verwaltung statt Diagnostik: KI entlastet bei Dokumentation und Korrespondenz.

Der Einstieg lohnt dort, wo Texte häufig anfallen, gleichförmig gebaut sind und ohnehin gegengelesen werden:

  • Arztbriefe im Entwurf. Aus Diagnosen, Verlauf und Medikation entsteht ein vollständiger Briefentwurf in der Struktur, die Ihre Praxis verwendet. Sie prüfen, korrigieren, unterschreiben. Weg fällt das Formulieren der Passagen, die in jedem zweiten Brief ähnlich lauten.
  • Dokumentation und Diktat-Nachbearbeitung. Ein diktierter Text wird in die Form gebracht, die die Karteikarte braucht: Absätze, korrekt geschriebene Fachbegriffe, Wiederholungen heraus. Aus hingeworfenen Stichworten wird ein lesbarer Eintrag, ohne dass jemand die Rohfassung ein zweites Mal tippt.
  • Terminkorrespondenz. Absagen, Verschiebungen, Rückfragen zu fehlenden Unterlagen, Hinweise auf mitzubringende Befunde. Das Modell schlägt die Antwort vor, das Team liest sie und schickt sie ab.
  • Befunde für die Übergabe zusammenfassen. Vor einer Überweisung, einer Vertretung oder dem Bereitschaftsdienst braucht jemand den Stand in kurzer Form, mit Verweis auf die Stelle im Originalbefund. Ersetzen kann eine solche Zusammenfassung den Befund nicht; sie führt schneller hin.

Was es ausdrücklich nicht ist

Deployment-Diagramm lokale KI in der Arztpraxis: Gesundheitsdaten bleiben im Praxisnetz
Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO: Verarbeitung in der Praxis, nicht in der Cloud.

Ein solches System ist ein Verwaltungs- und Dokumentationswerkzeug. Es stellt keine Diagnose, es schlägt keine Therapie vor, es bewertet keine Laborwerte und Bilder, und es ist kein Medizinprodukt.

Diese Grenze bestimmt den gesamten Anwendungsfall. Sobald Software zu medizinischen Zwecken beurteilt oder empfiehlt, gilt für sie ein anderer Rechtsrahmen, mit eigenem Konformitätsverfahren und eigener Haftung. Was wir aufbauen, bleibt davor: Es arbeitet an Texten, die Sie ohnehin schreiben. Die medizinische Beurteilung ist zu diesem Zeitpunkt bereits getroffen. Wo die Abgrenzung in einem konkreten Vorhaben verläuft, gehört vor der Einführung geklärt.

Warum lokale Verarbeitung zu dieser Aufgabe passt

§ 203 StGB stellt die Offenbarung von Patientengeheimnissen unter Strafe und knüpft die Einbeziehung mitwirkender Personen an Bedingungen. Ein externer Dienst, dem Patientendaten zur Verarbeitung übergeben werden, ist an dieser Stelle zu betrachten und muss vertraglich, technisch und organisatorisch eingebunden werden. Ein Rechner im Praxisnetz, den nur Ihr Team bedient, erweitert den Kreis der Mitwisser dagegen nicht.

Erlaubt ist damit noch nichts. Diese Beschreibung sagt, wo die Daten liegen und wer sie sieht. Ob Ihre Praxis auf dieser Grundlage ein Sprachmodell einsetzen darf, ist berufsrechtlich und datenschutzrechtlich zu prüfen: von Ihrer Kammer, anhand Ihres Berufsrechts und mit Ihrem Datenschutzbeauftragten. Eine Rechtsauskunft geben wir dazu nicht.

Welche Grafikkarte welches Modell trägt und wo offene Modelle hinter den großen Cloud-Diensten zurückbleiben, haben wir unter lokale KI mit eigenen Messwerten aufgeschrieben. Wer wissen möchte, was hinter Begriffen wie Inferenz, Kontextfenster oder Quantisierung steckt, findet sie im KI-Glossar.

Unser Vorgehen

Wir fangen mit einer einzigen Textsorte an. Der Arztbrief ist dafür ein guter Kandidat: klar strukturiert, häufig, und die Qualität lässt sich sofort beurteilen, weil Sie den Brief ohnehin gegenlesen. Vorher klären wir, welche Vorlagen Ihre Praxis benutzt, ob und wie sich das Praxisverwaltungssystem anbinden lässt und welche Hardware der Umfang verlangt.

Anschließend läuft das System eine Weile im echten Betrieb mit, parallel zur bisherigen Arbeitsweise. Niemand soll auf ein Werkzeug angewiesen sein, das sich noch nicht bewährt hat. Danach entscheiden Sie anhand eigener Erfahrung, ob weitere Aufgaben dazukommen. Updates, Nutzerverwaltung und Wartung übernehmen wir oder stimmen sie mit Ihrem IT-Dienstleister ab.

Häufige Fragen zu KI in der Arztpraxis

Dürfen wir Patientendaten in ChatGPT eingeben?

Das entscheiden Sie zusammen mit Ihrem Datenschutzbeauftragten; eine Freigabe kann Ihnen niemand von außen erteilen. Das Problem lässt sich aber klar benennen: Mit dem Absenden gehen Gesundheitsdaten an einen externen Dienst, und Sie müssten für jede Eingabe darlegen können, auf welcher Grundlage das geschieht und wo verarbeitet wird. Im Praxisalltag scheitert das meist an der Umsetzbarkeit, weil niemand diese Prüfung vor jedem einzelnen Arztbrief durchführt. Bleibt die Verarbeitung im Haus, stellt sich die Frage nicht bei jeder Eingabe neu.

Wie verträgt sich KI mit der ärztlichen Schweigepflicht?

Die Schweigepflicht hängt an Personen und endet nicht an der Softwaregrenze. § 203 StGB regelt, wer als mitwirkende Person überhaupt einbezogen werden darf und unter welchen Bedingungen. Ein Anbieter, auf dessen Servern Patientendaten verarbeitet werden, gehört in diese Betrachtung. Bleibt die Verarbeitung auf einem Gerät in Ihren Räumen, kommt niemand hinzu, der nicht ohnehin zum Behandlungsteam gehört. Das ist eine technische Feststellung. Die berufsrechtliche Bewertung Ihrer konkreten Nutzung nehmen Kammer, Berufsrecht und Datenschutzbeauftragter vor.

Trifft die KI medizinische Entscheidungen?

Nein. Das System schreibt Texte, es beurteilt keine Patienten. Keine Diagnose, keine Therapieempfehlung, keine Bewertung von Befunden, kein Ersatz für ärztliche Entscheidung. Jeder Entwurf wird von einer Ärztin oder einem Arzt gelesen und verantwortet, bevor er die Praxis verlässt. Für die Dokumentation gilt dasselbe: Was in der Akte steht, verantworten Sie. Das Modell hat es vorformuliert, mehr nicht.

Was bringt lokale KI einer Praxis konkret?

Zeit an den Stellen, an denen getippt statt behandelt wird. Arztbriefe beginnen als Entwurf statt bei einer leeren Seite, Diktate kommen aus der Nachbearbeitung bereits in Form, Terminkorrespondenz muss nicht jedes Mal neu formuliert werden. Dazu kommt ein Punkt, der sich schlecht beziffern lässt: Die Freigabefrage ist einmal geklärt und nicht bei jeder Eingabe erneut. Wie groß die Zeitersparnis ausfällt, hängt an Fallzahl, Fachrichtung und Dokumentationstiefe. Belastbare Zahlen liefert erst ein Testbetrieb in Ihrer Praxis, nicht eine Landingpage.

Was gilt nach DSGVO für Gesundheitsdaten?

Artikel 9 DSGVO zählt Gesundheitsdaten zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten. Ihre Verarbeitung ist grundsätzlich untersagt und nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, etwa im Rahmen der Behandlung. Lokaler Betrieb räumt davon zwei Punkte ab: keine Übermittlung an einen Dritten, keine Verarbeitung in einem Drittland. Rechtsgrundlage, Verarbeitungsverzeichnis, Zweckbindung, Löschkonzept, Rollen und Rechte und je nach Vorhaben eine Datenschutz-Folgenabschätzung bleiben Ihre Aufgabe, mit KI wie ohne. Ihren Datenschutzbeauftragten binden Sie sinnvollerweise zu Beginn ein und nicht zur Abnahme.

Was ist der erste Schritt?

Nennen Sie uns die Textsorte, die in Ihrer Praxis die meiste Abendarbeit verursacht. Meistens ist es der Arztbrief. Daran rechnen wir durch, welche Hardware nötig wäre und ob sich der Aufwand für Ihre Praxisgröße trägt. Bei einer kleinen Einzelpraxis lautet die ehrliche Antwort manchmal, dass der Betrieb eines eigenen Systems mehr Arbeit macht, als er einspart. Für diese Einschätzung genügt ein Telefonat, und Sie müssen dafür keine Unterlagen zusammenstellen.

Sprechen wir über Ihren Anwendungsfall

Für den Anfang genügt eine Frage: Was sollen Ihre Daten können — und wo dürfen sie dabei liegen?

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