Leistung

KI für Kanzleien

Sprachmodelle können Schriftsätze entwerfen, Akten zusammenfassen und den eigenen Bestand durchsuchbar machen — nur gehören Mandatsdaten nicht in ein fremdes Chatfenster. Läuft das Modell auf Hardware in der Kanzlei, bleibt der Kreis der Beteiligten klein; die berufsrechtliche Prüfung bleibt bei Kammer und Datenschutzbeauftragtem.

Der Entwurf einer Klageerwiderung ist Fleißarbeit, die Fachwissen voraussetzt. Die Akte liegt vor, die Argumentationslinie steht, es fehlt die erste Fassung. Genau für diese Art Arbeit sind Sprachmodelle gebaut. Nur enthält die Akte alles, was eine Kanzlei nicht aus der Hand geben darf: Namen, Sachverhalt, Strategie und gelegentlich die schwächste Stelle des eigenen Falls.

Damit steht jede Kanzlei vor derselben Abwägung. Das Werkzeug wäre nützlich, das Material ist geschützt. Wer den Text in ein Chatfenster kopiert, hat den Sachverhalt an einen Dienstleister übergeben, dessen Verarbeitungskette er im Zweifel nicht darlegen kann – und die Verschwiegenheitspflicht macht keine Ausnahme für Entwürfe.

Die praktisch entscheidende Frage ist deshalb eine Zugriffsfrage: Wer bekommt die Mandatsdaten während der Verarbeitung zu sehen? Läuft das Modell auf Hardware in Ihren Räumen, ist die Antwort kurz.

Was KI in der Kanzlei übernehmen kann

Kanzlei-Arbeitsplatz mit Akten und Laptop — KI für Anwälte
Vertraut: Akten, Fristen, Schriftsätze — neu ist der Assistent, der im Haus bleibt.

Vier Aufgaben kommen in Kanzleien besonders häufig vor. Bei allen vieren wird viel geschrieben und wenig entschieden.

Schriftsätze im Entwurf

Aus Aktenlage, Gliederung und den bereits gefassten Argumenten entsteht eine erste Fassung: Sachverhaltsdarstellung, Aufbau, wiederkehrende Passagen. Das Modell schreibt schneller als jeder Mensch und mit Sicherheit nicht besser. Was es liefert, ist Rohmaterial zum Überarbeiten. Die juristische Verantwortung für jeden einzelnen Satz bleibt bei der Anwältin, die den Schriftsatz zeichnet.

Akten zusammenfassen

Ein übernommenes Mandat mit jahrelanger Vorkorrespondenz, eine Akte, die nach langer Ruhe wieder aufgeht, die Übergabe an eine Kollegin vor dem Urlaub: In all diesen Fällen geht Zeit für das Wiedereinlesen drauf. Ein Modell erstellt daraus eine Chronologie mit Verweis auf die jeweilige Fundstelle im Dokument. Sie führt schneller an die relevante Seite heran, ersetzt das Lesen dieser Seite aber nicht.

Recherche im eigenen Bestand

Kanzleien sammeln über Jahre Schriftsätze, Gutachten, Vermerke und Urteilssammlungen an. Ein System, das auf eine ausformulierte Frage die passenden Stellen aus diesem Bestand benennt, macht die eigene Vorarbeit wieder verwertbar. Entscheidend ist dabei die Rechtevergabe: Was jemand in der Ablage nicht öffnen darf, darf ihm die Suche auch nicht anzeigen. Sonst entsteht über den Umweg der KI ein Zugriff, den es vorher nicht gab.

Posteingang und Fristen vorsortieren

Eingehende Post lässt sich nach Mandat, Dringlichkeit und erkennbarem Fristbezug vorsortieren, jeweils mit Hinweis auf die Textstelle, aus der sich der Termin ergibt. Die Notierung selbst bleibt bei der Person, die dafür zuständig ist. Ein Vorschlag ist kein Kalendereintrag.

Warum die Verarbeitung im Haus bleiben sollte

Deployment-Diagramm lokale KI in der Kanzlei: alle Anfragen bleiben im Kanzleinetz
Mandatsdaten bleiben im Kanzleinetz: lokale KI ohne Cloud.

§ 203 StGB stellt die Offenbarung fremder Geheimnisse unter Strafe und knüpft die Einbeziehung mitwirkender Personen an Bedingungen. Für die Kanzlei heißt das: Jeder zusätzliche Beteiligte an der Verarbeitung ist eine Stelle, die Sie kennen, vertraglich binden und dokumentieren müssen. Läuft das Modell auf eigener Hardware, entsteht dieser Beteiligte gar nicht erst. Die Anfrage geht vom Arbeitsplatz an den Server im eigenen Netz und von dort zurück.

Eine Freigabe ist damit nicht ausgesprochen. Ob Ihre Kanzlei ein Sprachmodell an Mandatsdaten lässt und unter welchen Auflagen, ist eine berufsrechtliche Frage. Sie gehört zu Ihrer Kammer, in Ihr Berufsrecht und zu Ihrem Datenschutzbeauftragten, nicht auf die Seite eines Anbieters. Rechtsberatung leisten wir hier ausdrücklich nicht. Beschreiben können wir die Technik und die Liste derer, die dabei Daten zu sehen bekommen – lokal ist diese Liste kurz.

Wie ein solcher Aufbau technisch funktioniert, welche Hardware er verlangt und wo offene Modelle an ihre Grenzen kommen, steht ausführlich unter lokale KI auf eigener Hardware. Begriffe wie Kontextfenster, Quantisierung oder RAG erklärt unser KI-Glossar.

Unser Vorgehen

Am Anfang steht die Auswahl. Wir sehen uns an, was in Ihrer Kanzlei regelmäßig Stunden kostet, und ordnen die Kandidaten nach Aufwand, erwartetem Nutzen und Sensibilität der beteiligten Daten. Daraus ergeben sich die technischen Anforderungen: Länge der Dokumente, Zahl der gleichzeitigen Nutzer, Anbindung an die vorhandene Ablage.

Danach ein Pilot mit einer Aufgabe, einem Team und echten Akten. Anders zeigt sich nicht, wo die Ausnahmen liegen, und davon gibt es in Kanzleien reichlich. Trägt der Pilot, kommen weitere Aufgaben und Nutzergruppen dazu. Den laufenden Betrieb – Updates, Rechte, Monitoring – übernehmen wir oder übergeben ihn dokumentiert an Ihren IT-Dienstleister. Nach jedem Schritt können Sie aussteigen.

Häufige Fragen zu KI in der Kanzlei

Dürfen wir ChatGPT mit Mandantendaten nutzen?

Diese Frage beantwortet Ihre Kanzlei, nicht ein Dienstleister; sie ist berufsrechtlich zu klären. Benennen lässt sich das Problem: Mit dem Absenden verlassen Sachverhalt und Beteiligte Ihr Netz und werden von einem Unternehmen verarbeitet, dessen Verarbeitungskette Sie nicht selbst prüfen können. Ob ein Auftragsverarbeitungsvertrag, ein Unternehmenstarif oder eine vorherige Anonymisierung das auffängt, ist Gegenstand dieser Prüfung und nicht ihr Ergebnis. Wer sich den Vorgang ersparen will, verarbeitet im eigenen Netz. Dann gibt es keinen Empfänger, über den zu entscheiden wäre.

Was sagt § 203 StGB zur KI-Nutzung?

Die Norm nennt keine KI. Sie stellt die Offenbarung fremder Geheimnisse unter Strafe und regelt, unter welchen Bedingungen mitwirkende Personen einbezogen werden dürfen. Maßgeblich ist deshalb, welche Menschen und Unternehmen tatsächlich Zugriff bekommen: Die Software selbst offenbart nichts, der Weg der Daten schon. Lokale Verarbeitung setzt an genau diesem Punkt an, weil keine Inhalte an einen externen Dienst gehen. Wie Ihre konkrete Konstellation berufsrechtlich zu bewerten ist, klären Kammer, Berufsrecht und Datenschutzbeauftragter. Diese Antwort beschreibt die Norm; sie wendet sie nicht auf Ihren Fall an.

Kann KI juristische Qualität liefern?

Für den Entwurf ja, für die Prüfung nein. Ein Modell formuliert wiederkehrende Passagen, ordnet Sachverhalte und schlägt Argumentationslinien vor, die in vergleichbaren Fällen üblich sind. Den Stand der Rechtsprechung zu Ihrem Problem kennt es nicht, und auf Nachfrage erzeugt es Fundstellen, die überzeugend aussehen und nicht existieren. Jedes Zitat, jede Norm und jede Frist gehört deshalb geprüft. Was Sie sparen, ist das Schreiben der ersten Fassung; die Kontrolle bleibt vollständig bei Ihnen.

Wie bleibt das Mandatsgeheimnis gewahrt?

Durch Technik allein gar nicht. Lokaler Betrieb erledigt einen Teil: keinen externen Empfänger, keine Übermittlung in ein Drittland. Der Rest ist Organisation. Wer darf welche Akten sehen, wie werden Zugriffe protokolliert, wo landen die erzeugten Entwürfe, wie sind Mitarbeitende verpflichtet, wer prüft das in welchem Abstand. Die Rechte Ihrer Aktenverwaltung müssen in der KI-Suche genauso gelten wie im Dateisystem. Andernfalls wird ein sauber abgeschottetes System zur Abkürzung um die eigenen Berechtigungen herum.

Was ist mit beA und der Kanzleisoftware?

Eine Anbindung an die Aktenverwaltung ist technisch in beide Richtungen denkbar: Dokumente aus dem Vorgang als Grundlage für Zusammenfassungen, erzeugte Entwürfe zurück in den Vorgang. Ob das bei Ihnen funktioniert, hängt an Ihrem Hersteller – an den vorhandenen Schnittstellen, den Lizenzbedingungen und daran, was der Support mitträgt. Zusagen machen wir dazu erst, wenn wir Ihre Installation gesehen haben. Am beA selbst setzen wir an keiner Stelle an; ein Assistenzsystem arbeitet mit den Dokumenten davor und danach, nicht im Übertragungsweg.

Was ist der erste Schritt?

Suchen Sie eine Aufgabe, bei der die Kanzlei viel schreibt und wenig entscheidet: Zusammenfassungen, Standardkorrespondenz, Vorsortierung des Posteingangs. Daran lässt sich der Nutzen beurteilen, ohne dass gleich das anspruchsvollste Mandat betroffen ist. Wir sehen uns diese eine Aufgabe an, schätzen den Aufwand und sagen auch ab, wenn sich ein eigener Aufbau für Ihren Zuschnitt nicht rechnet. Akten müssen Sie dafür nicht vorbereiten; eine Beschreibung des Ablaufs genügt.

Sprechen wir über Ihren Anwendungsfall

Für den Anfang genügt eine Frage: Was sollen Ihre Daten können — und wo dürfen sie dabei liegen?

Kontakt aufnehmen